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Zusatzleistungen / Selbstzahlerleistung (IGeL)
In Ihrer Schwangerschaft werden bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf von den gesetzlichen Krankenkassen 3 Ultraschalluntersuchungen, jeweils eine Untersuchung im 1., 2. und 3. Drittel der Schwangerschaft übernommen.
Für eine weitere Ultraschalluntersuchung kann Ihr behandelnder Frauenarzt nur eine Überweisung ausstellen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
- Familiäre Risiken
- Vorerkrankungen
- Genetische Erkrankungen in der Familie
- V.a. mögliche Erkrankungen/ Auffälligkeiten Ihres Kindes in der bestehenden Schwangerschaft u.a.
Leider können aber auch bei völlig unauffälligem Schwangerschaftsverlauf und Familienanamnese Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen bei Ihrem Kind auftreten. Es besteht daher die Möglichkeit, eine von Ihnen gewünschte Untersuchung als zusätzliche Untersuchung durchzuführen.
- 3-D/4-D Untersuchung mit durchgeführtem Fehlbildungsultraschall (mit CD)
- 3-D-Bilder nach Ultraschall in der 20. SSW in Farbe mit Fotomappe
- Ersttrimesterscreening mit Ultraschall und Biochemie
- Ersttrimesterscreening bei Zwillingen ohne Biochemie
- Ersttrimesterscreening bei Zwillingen mit Biochemie
- Fehlbildungsultraschall in der 20. SSW als Selbstzahlerleistung

